Energieberatung und Planung

Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie energieeffizient zu sanieren oder neu zu errichten?

Am besten mit der Hilfe vom Staat durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Davon profitieren die Umwelt, Ihr Geldbeutel sowie der Wert Ihrer Immobilie!

Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg, einen großen Teil der Kosten auf dem Weg einer energetischen Sanierung bzw. eines energetischen Neubaus zu sparen.

Unsere Leistungen in der
Energieberatung und Planung

Individuelle Sanierungsfahrpläne

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie dabei, den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu verstehen und eine Verbesserung Schritt für Schritt zu planen. Sie erhalten einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen sowie deren Kosten und Einspar­potenziale. Mithilfe des Sanierungsfahrplans bekommen Sie zu jeder Maßnahme, die im Fahrplan aufgeführt wurde, eine Förderung in Höhe von 20% (Gebäudehülle, Anlagentechnik) und sogar mehr (Heizungstechnik mit erneuerbarer Energie).

Die Kosten des Sanierungsfahrplans werden vom BAFA bezuschusst (Ein- und Zweifamilienhäuser 650 €, ab drei Wohneinheiten 850 €).

Fördermittel-Navigation

Die energetische Sanierung oder der Neubau eines Gebäudes wird durch umfangreiche attraktive Förderprogramme des Bundes – insbesondere vom Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – finanziell unterstützt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten.

Was wird u. a. gefördert über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen?

  • Dämmung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahmen (Außenwände, Dachflächen, Fenster und Haustüren, Kellerdecken)
  • Innovative Heiztechnik mit erneuerbarer Energie (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Anschluss an Wärmenetz/ Gebäudenetz)
  • Heizungsoptimierungen
  • Komplettsanierung von Bestandsobjekten
  • Klimafreundlicher Neubau

Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Auswahl, Beantragung und Abrufung der Fördermittel.

Energetische Baubegleitung

In der Umsetzungsphase begleiten wir Ihre Planungen, Ihre Fördermittelbeantragung sowie die Bau- und Sanierungsarbeiten vor Ort und stellen sicher, dass alle energetischen Maßnahmen qualitätsgerecht und förderkonform ausgeführt werden. Dazu gehören u. a. die Prüfung von Angeboten und Rechnungen, Baustellentermine während der Ausführung und Abnahme sowie die Erstellung technischer Nachweise für die Förderstelle.

Bei geförderten Projekten ist die energetische Baubegleitung durch den Fördermittelgeber vorgegeben und wird zu 50% bezuschusst (EFH/ ZFH bis zu 5.000 €, MFH bis zu 20.000 €).

Heizlastberechnungen

Die Heizlastberechnung dient der Feststellung des Wärmebedarfs von Objekten. Sie gibt an, wie viel Energie einem Gebäude zugeführt werden muss, um trotz der Transmissionswärme- und Lüftungsverluste eine angemessene Raumtemperatur aufrechtzuerhalten. Der Fördermittelgeber verlangt bei der Bezuschussung einer neuen Heizungsanlage eine Heizlastberechnung nach DIN 12831.

Erstellung von Lüftungskonzepten

Der Zweck eines Lüftungskonzepts ist es, eine ausreichende Luftqualität sicherzustellen, Feuchtigkeit und Schadstoffe abzuführen und Bauschäden sowie Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Beim Austausch von mehr als etwa ein Drittel der Fenster oder der luftdichten Sanierung größerer Teile von Dach oder Fassade wird ein Lüftungskonzept auf Grundlage der DIN 1946-6 verlangt.

Energieausweise

Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung benötigen Sie einen Energieausweis: Der bedarfsbezogene Energieausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Objektes. Bei der Bilanzierung wird der Zustand der Immobilie betrachtet. Der verbrauchsbezogene Energieausweis bewertet den tatsächlichen Verbrauch der Nutzer, anhand der letzten drei Jahresverbräuche.

GEG-Nachweise

Ein GEG-Nachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Dazu werden unter anderem der Jahres-Primärenergiebedarf, der Transmissionswärmeverlust sowie die energetische Qualität der Bauteile rechnerisch nachgewiesen. Der Zweck des GEG-Nachweises ist es, den gesetzlichen Mindestenergiestandard sicherzustellen und die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen. Der Nachweis wird bauordnungsrechtlich bei Neu- und Umbauten benötigt.

Lebenszyklusanalysen (LCA)

Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) bewertet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Nutzung und Instandhaltung bis zum Rückbau und Recycling. Dabei werden Kennwerte wie Treibhauspotenzial, Energie- und Ressourcenverbrauch systematisch erfasst und bilanziert. Ziel ist es, Bauweisen, Materialien und Konzepte zu vergleichen und fundierte Entscheidungen für nachhaltigeres Bauen zu treffen.

Eine Lebenszyklusanalyse wird benötigt bei nachhaltigen Planungen und der staatlichen Förderung im Neubaubereich.

Wärmebrückenberechnungen

Wärmebrückenberechnungen sind rechnerische Nachweise zur Bewertung von Bereichen in einem Gebäude, an denen Wärme verstärkt nach außen verloren geht, zum Beispiel an Anschlüssen, Kanten oder Durchdringungen. Energieverluste sollen minimiert werden, Tauwasser- und Schimmelbildung vermieden und die energetischen Anforderungen sicher eingehalten werden.

Ihr Kontakt für den Raum Osnabrück, Münster und Bielefeld.

Hehemann Ingenieure -
PLENUS Immobilien und Projekte

Christian Hehemann
Erlenweg 2
49170 Hagen a.T.W.
Deutschland

Telefon: 0151 / 42436840
E-Mail:
kontakt@plenus-immobilien.de

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